Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2004)

steil (2) Sich gegenseitig ausschließende Wahlfächer sind 
n Anhang 4 angeführt. 
jng Bst (3) In einer gewählten IT-Spezialisierung oder im ge- 
ne [§s«äii!ten IT-Vertiefungsfach ist im Rahmen der Lehrveran- 
re BeuiiStaitung Vertiefungskurs VI eine Bakkalaureatsarbeit ab- 
isystesiufassen. 
31 § 9. IT-Spezialisierung 
us 8« (1) Nach Wahl der/des Studierenden ist eine aus den 
jrunifpenden IT-Spezialisierungen abzulegen: 
— E-Business, 
merpif - Electronic Commerce, 
itistikf— Informationswirtschaft, 
errschi— Neue Medien. 
•veransfi: (2) Jede IT-Spezialisierung umfasst Lehrveranstaltun- 
) sinälP 1 ™ Ausmaß von 16 SSt. Jede dieser Spezialisierungen 
rveraiifpWeiner einheitlichen Sequenzierung in 4 SSt Grundkur 
se und 12 SSt Vertiefungskurse. 
(§6Äfc. (3) Für jede IT-Spezialisierung ist im Anhang 2 gere- 
(§6Abs 6 e ' ,t: 
jlf, 1. die Bezeichnung und das Stundenausmaß der einzeT 
lC l, jji nen Lehrveranstaltungen; 
2. besondere Voraussetzungen für den Besuch einzelner 
jng !T Lehrveranstaltungen gemäß Abs 2; 
die Festlegung, dass alle Lehrveranstaltungen mit im- 
iäSIm ma[lcntem Prüfungscharakter abgehalten werden. 
10. IT-orientierte Spezielle Betriebs- 
2| wirtschaftslehre 
I Oie/der Studierende ist berechtigt, entsprechend 
ItungeJj der Wahlmöglichkeit gemäß § 8 Abs 1 eine IT-orientierte 
aftsleh Spezielle Betriebswirtschaftslehre zu absolvieren. Hierzu 
fung ^ ann die/der Studierende aus den folgenden IT-orientier- 
ihass speziellen Betriebswirtschaftslehren auswählen: 
— Finanzierung 
Itungen ~ Handel und Marketing 
igsfacte ~ Organisation und Materialwirtschaft (Supply Manage- 
lung% ment ) 
j (§ 6 «i Operations Research 
ichtfadi ~ Tourismusanalyse und Freizeitmarketing 
~ kansportwirtschaft und Logistik 
| (2) Jede IT-orientierte Spezielle Betriebswirtschafts- 
pre umfasst Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 
«t(4 SSt Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse). 
«äW ; ,„ ™ IT-orientierte Spezielle Betriebswirtschaftslehren 
cnnen entweder vollständig in Form prüfungsimmanen- 
virtscfte L ™ rveran staltungen angeboten werden (Prüfungsmo- 
■|" SA ’ otler es si °d 4 SSt Grundkurse und 4 SSt Vertie- 
ungskurse in prüfungsimmanenter Form anzubieten, und 
über die verbleibenden 8 SSt ist eine Fachprüfung abzule 
gen (Prüfungsmodus B). Diese umfasst einen maximal 
vierstündigen schriftlichen und einen mündlichen Prü 
fungsteil und wird als Einzelprüfung abgelegt. Die Zulas 
sung zum mündlichen Prüfungsteil setzt die positive Be 
urteilung des schriftlichen Prüfungsteiles voraus. 
(4) Für jede IT-orientierte Spezielle Betriebswirt 
schaftslehre ist im Anhang 1 geregelt: 
1. die Bezeichnung und das Stundenausmaß der einzel 
nen Lehrveranstaltungen; 
2. besondere Voraussetzungen für den Besuch einzelner 
Lehrveranstaltungen, wobei eine Sequenzierung in 
4 SSt Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse vorzu 
sehen ist und die Abfolge so angelegt sein muss, dass 
alle Lehrveranstaltungen der IT-orientierte Speziellen 
Betriebswirtschaftslehre innerhalb von drei Seme 
stern absolviert werden können; 
3. ob sämtliche Lehrveranstaltungen prüfungsimmanent 
angeboten werden oder eine Fachprüfung gemäß Abs 
3 abzulegen ist. 
§ 11. IT-Vertiefungsfach 
(1) Die/der Studierende ist berechtigt, anstelle einer 
IT-Spezialisierung gemäß § 9 und der IT-orientierten Spe 
ziellen Betriebswirtschaftslehre gemäß § 10 eines aus den 
folgenden IT-Vertiefungsfächern zu absolvieren: 
— Datenanalyse und Entscheidungsunterstützung 
— GEO-Informationssysteme 
— Informationswirtschaft und Recht 
(2) Ein IT-Vertiefungsfach entsteht aus der Verbin 
dung einer IT-Spezialisierung mit einem weiteren Fach. 
Jedes IT-Vertiefungsfach umfasst Lehrveranstaltungen 
im Ausmaß von 16 SSt; davon sind zumindest 8 SSt. mit 
informationstechnischen Inhalten anzubieten; 2 SSt sind 
mit integrativen Inhalten gemeinsam von den am IT-Ver- 
tiefungsfach beteiligten Fächern zu gestalten. Jede dieser 
Spezialisierungen folgt einer einheitlichen Sequenzierung 
in 4 SSt Grundkurse, 12 SSt Vertiefungskurse. 
(3) Für jedes IT-Vertiefungsfach ist im Anhang 3 gere 
gelt: 
1. die Bezeichnung und das Stundenausmaß der einzel 
nen Lehrveranstaltungen; 
2. besondere Voraussetzungen für den Besuch einzelner 
Lehrveranstaltungen gemäß Abs 2; 
3. die Festlegung, dass alle Lehrveranstaltungen mit im 
manentem Prüfungscharakter abgehalten werden. 
165
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.