§ 12. Freie Wahlfächer
(1) Die Studierenden haben Leistungsnachweise über
freie Wahlfächer laut § 13 Abs 4 Z 6 UniStG im Ausmaß
von 10 SSt zu erbringen.
(2) Die freien Wahlfächer können aus den Lehrveran
staltungen aller anerkannten inländischen und ausländi
schen Universitäten ausgewählt werden, soweit Prüfun
gen über diese Lehrveranstaltungen zu erbringen sind. Im
Anhang 4 sind sich ausschließende Wahlmöglichkeiten
angeführt.
§13. IT-Praktikum
Das IT-Praktikum wird im Rahmen einer Lehrveran
staltung abgewickelt, in der die Themenstellung und die
Bewertung der Praxisleistung erfolgen. Das IT-Praktikum
kann entweder als Praktikum in einem externen Unterneh
men oder auch als Praktikum im universitären Umfeld
(bspw. im Rahmen eines Forschungsprojekts) absolviert
werden. Die Ergebnisse des IT-Praktikums sind in Form
einer Bakkalaureatsarbeit zusammenzufassen.
§14. Bakkalaureatsprüfung
Die Bakkalaureatsprüfung besteht aus der Fachprü
fung und den Lehrveranstaltungsprüfungen einschließlich
dar Beurteilung der Lehrveranstaltungen mit immanen
tem Prüfungscharakter gemäß §§ 6, 8, 9,10,11 und 12
und der allenfalls vorgeschriebenen Fachprüfung in der
von dem/der Studierenden gewählten IT-orientierten Spe
ziellen Betriebswirtschaftslehre (§ 10).
§ 15. Zulassung zum Magisterstudium
Voraussetzung zur Zulassung zum Magisterstudium
ist der positive Abschluss eines fachlich in Frage kom
menden Bakkalaureatsstudiums oder eines gleichwerti
gen Studiums an einer anerkannten inländischen oder
ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Magisterstudium
§ 16. Pflicht- und Wahlfächer
Die Pflicht- und Wahlfächer sind:
Bezeichnung des Faches SSt
(1) Wirtschaftsinformatik 6
(2) Mathematische Methoden für
die Wirtschaftswissenschaften 5
(3) IT-Spezialisierung
(4) Eine IT-Spezialisierung oder eine IT-orientierte
Spezielle Betriebswirtschaftslehre oder
ein IT-Vertiefungsfach
(5) Freie Wahlfächer
I (1)J
JniStG)
| (2) C
Jtudienp
Sehmer)
§ 17. Pflichtfächer I (3)c
iüschlac
Die Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer SÄfig«
Abs 1 und 2 sind: Betreuer
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt (4) [
Wählen,
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und zun
(1) in Wirtschaftsinformatik:
1. IT-Strategie
2. IT-Controlling
3. Business Process Re-Engineering (BPR) 2 dereinzr
(2) in Mathematische Methoden für die Wi®|
Wissenschaften
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1 mehrere
1. Grundkurs 2 I
2. Aufbaukurs 2 -Die
3. Mathematische Methoden für die tungspr
Informatik 1 pranst:
(3) Als Vorbedingung für den Besuch desAo'rf® §§
kurses gilt die Absolvierung des Grundkurses. „ ? ru
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§ 18. Wahlfächer iienich
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(1) Im Rahmen der Wahlfächer sind aus denn: teilt wo
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a) eine IT-Spezialisierung (§ 16 Abs 3)
b) eine IT-orientierte Spezielle Betriebswirts#
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(2) Sich gegenseitig ausschließende Bail®? Die:
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§ 19. Freie Wahlfächer o rdl
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