Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2004)

§ 12. Freie Wahlfächer 
(1) Die Studierenden haben Leistungsnachweise über 
freie Wahlfächer laut § 13 Abs 4 Z 6 UniStG im Ausmaß 
von 10 SSt zu erbringen. 
(2) Die freien Wahlfächer können aus den Lehrveran 
staltungen aller anerkannten inländischen und ausländi 
schen Universitäten ausgewählt werden, soweit Prüfun 
gen über diese Lehrveranstaltungen zu erbringen sind. Im 
Anhang 4 sind sich ausschließende Wahlmöglichkeiten 
angeführt. 
§13. IT-Praktikum 
Das IT-Praktikum wird im Rahmen einer Lehrveran 
staltung abgewickelt, in der die Themenstellung und die 
Bewertung der Praxisleistung erfolgen. Das IT-Praktikum 
kann entweder als Praktikum in einem externen Unterneh 
men oder auch als Praktikum im universitären Umfeld 
(bspw. im Rahmen eines Forschungsprojekts) absolviert 
werden. Die Ergebnisse des IT-Praktikums sind in Form 
einer Bakkalaureatsarbeit zusammenzufassen. 
§14. Bakkalaureatsprüfung 
Die Bakkalaureatsprüfung besteht aus der Fachprü 
fung und den Lehrveranstaltungsprüfungen einschließlich 
dar Beurteilung der Lehrveranstaltungen mit immanen 
tem Prüfungscharakter gemäß §§ 6, 8, 9,10,11 und 12 
und der allenfalls vorgeschriebenen Fachprüfung in der 
von dem/der Studierenden gewählten IT-orientierten Spe 
ziellen Betriebswirtschaftslehre (§ 10). 
§ 15. Zulassung zum Magisterstudium 
Voraussetzung zur Zulassung zum Magisterstudium 
ist der positive Abschluss eines fachlich in Frage kom 
menden Bakkalaureatsstudiums oder eines gleichwerti 
gen Studiums an einer anerkannten inländischen oder 
ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. 
Magisterstudium 
§ 16. Pflicht- und Wahlfächer 
Die Pflicht- und Wahlfächer sind: 
Bezeichnung des Faches SSt 
(1) Wirtschaftsinformatik 6 
(2) Mathematische Methoden für 
die Wirtschaftswissenschaften 5 
(3) IT-Spezialisierung 
(4) Eine IT-Spezialisierung oder eine IT-orientierte 
Spezielle Betriebswirtschaftslehre oder 
ein IT-Vertiefungsfach 
(5) Freie Wahlfächer 
I (1)J 
JniStG) 
| (2) C 
Jtudienp 
Sehmer) 
§ 17. Pflichtfächer I (3)c 
iüschlac 
Die Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer SÄfig« 
Abs 1 und 2 sind: Betreuer 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt (4) [ 
Wählen, 
renden i 
und zun 
(1) in Wirtschaftsinformatik: 
1. IT-Strategie 
2. IT-Controlling 
3. Business Process Re-Engineering (BPR) 2 dereinzr 
(2) in Mathematische Methoden für die Wi®| 
Wissenschaften 
t )l 
1 mehrere 
1. Grundkurs 2 I 
2. Aufbaukurs 2 -Die 
3. Mathematische Methoden für die tungspr 
Informatik 1 pranst: 
(3) Als Vorbedingung für den Besuch desAo'rf® §§ 
kurses gilt die Absolvierung des Grundkurses. „ ? ru 
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§ 18. Wahlfächer iienich 
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(1) Im Rahmen der Wahlfächer sind aus denn: teilt wo 
reits im Bakkalaureatsstudium abgelegten Waft > 
gemäß § 16 Abs 4 zu wählen: | 
a) eine IT-Spezialisierung (§ 16 Abs 3) 
b) eine IT-orientierte Spezielle Betriebswirts# 
re oderein IT-Vertiefungsfach odereine weitert"’ 
zialisierung (§16 Abs 4) 
(2) Sich gegenseitig ausschließende Bail®? Die: 
in Anhang 4 angeführt. 
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§ 19. Freie Wahlfächer o rdl 
(1) Die Studierenden haben LeistungsnachwesNfttret 
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