Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2004)

§20. Magisterarbeit 
' ntlertä || (1) Jede/r Studierende hat eine Magisterarbeit (§ 61a 
JniStG) zu verfassen. 
I (2) Das Thema der Magisterarbeit ist einem der im 
Siudienplan festgelegten Pflicht- und Wahlfächer zu ent- 
letirnen. 
| (3) Die/der Studierende ist berechtigt, das Thema vor- 
jiisctilagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vor- 
er gena^chlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und 
Betreuer auszuwählen. 
sst « (4) Die Aufgabenstellung der Magisterarbeit ist so zu 
ffplery dass für eine Studierende oder für einen Studie 
renden die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten möglich 
und zumutbar ist. 
2 T (5) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch 
2 mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen 
i) 2 dereinzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. 
Wirts* 
2 1 § 21. Magisterprüfung 
2 Die Magisterprüfung besteht aus den Lehrveranstal- 
ftmgsprüfungen einschließlich der Beurteilung der Lehr- 
1 Veranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ge- 
esAoi m ^ §§ 12 und und der allenfalls vorgeschriebenen 
es Fachprüfung in der von dem/der Studierenden gewählten 
f-orientierten Speziellen Betriebswirtschaftslehre (§ 10) 
|owie den Prüfungen über freie Wahlfächer (§19), soweit 
sse nicht gemäß § 14 in die Bakkalaureatsprüfung einbezo- 
„ 9en wurden.Zudem muss die Magisterarbeit positiv beur- 
aen ®feiftworden sein. 
(irtssfe; 
eitere! 
ihifäclwf 
§ 22. In-Kraft-Treten 
Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft. 
§23. Übergangsbestimmungen 
I Örtliche Studierende, die zum Zeitpunkt des In- 
chweis, rafttretens dieses Studienplans bereits das Studium 
3 dem Studienplan für Wirtschaftsinformatik i.d.F. des 
Beschlusses der Studienkommission vom 23. April 2002 
jn LelFr^onnen hatten, können das Studium nach dem Studien- 
• ^ eS ® esc ^ usses der Studienkommission vom 
jweitK, , A P ri l 2002 zu Ende führen. Sie müssen jedoch die 
ngensf t 'Wanstaltungsprüfungen aus Grundlagen derVoiks- 
r , ®®>nm S c j 5 'eh re sow ' e aus Mathematik bis spätestens 
nde des SS 2004 positiv beurteilt abgelegt haben. 
Anderenfalls können sie das Studium nur mehr nach den 
Bestimmungen des Studienplans i.d.F. des Beschlusses 
vom 26.2.2003 fortsetzen. 
Anhang 1: IT-orientierte 
Spezielle Betriebswirtschaftslehren 
Prüfungsmodus A: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Prüfungsart 
gemäß § 3 Abs 2 
Grundkurs I 2 PI 
Grundkurs II 2 PI 
Vertiefungskurs I 2 PI 
Vertiefungskurs II 2 PI 
Vertiefungskurs III 2 PI 
Vertiefungskurs IV 2 PI 
Vertiefungskurs V 2 PI 
Vertiefungskurs VI 2 PI 
Oer Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei 
chen Abschluss der Grundkurse voraus. 
Prüfungsmodus B: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Prüfungsart 
gemäß §3 Abs 2 
Grundkurs I 2 P! 
Grundkurs II 2 PI 
Vertiefungskurs I 2 PI 
Vertiefungskurs II 2 PI 
Vertiefungskurs III 2 im Rahmen der 
Fachprüfung 
Vertiefungskurs IV 2 im Rahmen der 
Fachprüfung 
Vertiefungskurs V 2 im Rahmen der 
Fachprüfung 
Vertiefungskurs VI 2 im Rahmen der 
Fachprüfung 
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei 
chen Abschluss der Grundkurse.voraus. 
Die Fachprüfung umfasst einen maximal vierstündi 
gen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil und 
wird als Einzelprüfung abgelegt. Die Zulassung zum 
mündlichen Prüfungsteil setzt die positive Beurteilung des 
schriftlichen Prüfungsteiles voraus. Für die Vertiefungs 
kurse III bis VI erfolgen daher keine gesonderten Lei 
stungsüberprüfungen. 
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