§20. Magisterarbeit
' ntlertä || (1) Jede/r Studierende hat eine Magisterarbeit (§ 61a
JniStG) zu verfassen.
I (2) Das Thema der Magisterarbeit ist einem der im
Siudienplan festgelegten Pflicht- und Wahlfächer zu ent-
letirnen.
| (3) Die/der Studierende ist berechtigt, das Thema vor-
jiisctilagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vor-
er gena^chlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und
Betreuer auszuwählen.
sst « (4) Die Aufgabenstellung der Magisterarbeit ist so zu
ffplery dass für eine Studierende oder für einen Studie
renden die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten möglich
und zumutbar ist.
2 T (5) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch
2 mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen
i) 2 dereinzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.
Wirts*
2 1 § 21. Magisterprüfung
2 Die Magisterprüfung besteht aus den Lehrveranstal-
ftmgsprüfungen einschließlich der Beurteilung der Lehr-
1 Veranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ge-
esAoi m ^ §§ 12 und und der allenfalls vorgeschriebenen
es Fachprüfung in der von dem/der Studierenden gewählten
f-orientierten Speziellen Betriebswirtschaftslehre (§ 10)
|owie den Prüfungen über freie Wahlfächer (§19), soweit
sse nicht gemäß § 14 in die Bakkalaureatsprüfung einbezo-
„ 9en wurden.Zudem muss die Magisterarbeit positiv beur-
aen ®feiftworden sein.
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§ 22. In-Kraft-Treten
Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft.
§23. Übergangsbestimmungen
I Örtliche Studierende, die zum Zeitpunkt des In-
chweis, rafttretens dieses Studienplans bereits das Studium
3 dem Studienplan für Wirtschaftsinformatik i.d.F. des
Beschlusses der Studienkommission vom 23. April 2002
jn LelFr^onnen hatten, können das Studium nach dem Studien-
• ^ eS ® esc ^ usses der Studienkommission vom
jweitK, , A P ri l 2002 zu Ende führen. Sie müssen jedoch die
ngensf t 'Wanstaltungsprüfungen aus Grundlagen derVoiks-
r , ®®>nm S c j 5 'eh re sow ' e aus Mathematik bis spätestens
nde des SS 2004 positiv beurteilt abgelegt haben.
Anderenfalls können sie das Studium nur mehr nach den
Bestimmungen des Studienplans i.d.F. des Beschlusses
vom 26.2.2003 fortsetzen.
Anhang 1: IT-orientierte
Spezielle Betriebswirtschaftslehren
Prüfungsmodus A:
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal
tungen:
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Prüfungsart
gemäß § 3 Abs 2
Grundkurs I 2 PI
Grundkurs II 2 PI
Vertiefungskurs I 2 PI
Vertiefungskurs II 2 PI
Vertiefungskurs III 2 PI
Vertiefungskurs IV 2 PI
Vertiefungskurs V 2 PI
Vertiefungskurs VI 2 PI
Oer Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei
chen Abschluss der Grundkurse voraus.
Prüfungsmodus B:
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal
tungen:
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Prüfungsart
gemäß §3 Abs 2
Grundkurs I 2 P!
Grundkurs II 2 PI
Vertiefungskurs I 2 PI
Vertiefungskurs II 2 PI
Vertiefungskurs III 2 im Rahmen der
Fachprüfung
Vertiefungskurs IV 2 im Rahmen der
Fachprüfung
Vertiefungskurs V 2 im Rahmen der
Fachprüfung
Vertiefungskurs VI 2 im Rahmen der
Fachprüfung
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei
chen Abschluss der Grundkurse.voraus.
Die Fachprüfung umfasst einen maximal vierstündi
gen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil und
wird als Einzelprüfung abgelegt. Die Zulassung zum
mündlichen Prüfungsteil setzt die positive Beurteilung des
schriftlichen Prüfungsteiles voraus. Für die Vertiefungs
kurse III bis VI erfolgen daher keine gesonderten Lei
stungsüberprüfungen.
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